Ehrenamtliches Engagement

Faszination Helfen – rund 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei! Wer sich für Technik interessiert, gerne im Team arbeitet und anderen Menschen helfen möchte, ist bei uns genau richtig.

Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft, die ihre Erfahrungen mit in die Arbeit des THW einbringen wollen, werden gebraucht. Ein spannendes Arbeitsfeld erwartet dich mit vielen Herausforderungen und einer guten Gemeinschaft.

Daneben erhälst du eine fundierte Ausbildung im technischen Bereich und im Bereich der Sozialkompetenz, die dir auch im Beruf nützlich sein kann.

Alles, was du rund um das Engagement im THW wissen musst, kannst du hier nachlesen.

Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

Wende dich einfach an unsere/n Ortsbeauftragte/n, oder komme an einem Dienst vorbei. Wir stehen dir gerne für Fragen zur Verfügung. Hier kannst du dich auch für den Dienst im THW anmelden.

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen zur THW-Jugend findest du hier.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen solltest du mitbringen:

  1. Du bist zwischen 18 und 60 Jahre.
  2. Du bist körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  3. Dein ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  4. Du bist für den Dienst im THW verfügbar.
  5. Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Du bekennst dich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

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Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags wirst du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Du unterschreibst ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

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Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Mehr zum Thema Arbeitgeber und THW findest du hier.

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Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – bist du gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn du Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. bist, bist du in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

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Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Meine Pflichten als THW-Einsatzkraft:

  • regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
  • Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • dienstlichen Weisungen nachkommen
  • die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
  • sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen
  • jede Veränderung in deinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW melden (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)

Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.

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Wie sieht es mit Urlaub aus?

Dir stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.

Bei wichtigen persönlichen und beruflichen Gründen gibt es Dienstbefreiungen und Sonderurlaube, die beim Ortsbeauftragten beantragt werden können. Zu den genauen Bedingungen der Urlaube und Dienstbefreiungen erfährst du mehr bei uns im Ortsverband.

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Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Frage einfach nach, wie du dich mit deinen Interessen und Fähigkeiten einbringen kannst.

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