Geldern,

„THW-Jugend Geldern“ mit neuer Rechtsform

Nicht auszuräumende Widersprüche zwischen der Satzung der örtlichen „Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Geldern e.V.“ (kurz: „THW-Helferverein“) und der Jugendordnung seiner „Jugendabteilung“ machten eine Ausgliederung der „Jugendabteilung“ aus dem „THW-Helferverein“ unumgänglich. Nur mir einer geänderten Rechtsform der „THW-Jugend Geldern“ besteht die Möglichkeit, Fördermittel z.B. der bundesweiten „THW-Jugend e.V.“ oder der „THW-Jugend NRW e.V.“ zu erhalten.

Nach vielen Vorbereitungen und einer langen Zeit pandemiebedingter Dienstbeschränkungen konnte nun unter Einhaltung der 3G-Regeln zu einer Ortsjugendversammlung eingeladen werden, um die notwendigen Beschlüsse zu fassen und Wahlen durchzuführen. Von den 42 jugendlichen und erwachsenen Mitgliedern der „THW-Jugend Geldern“ folgten 30 Mitglieder der Einladung der Ortsjugendleitung, um am 02.10.2021 den Austritt der „Jugendabteilung“ aus der „THW-Helfervereinigung“ zu beschließen, sich als „nicht eingetragener Verein“ neu aufzustellen und eine mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmte Satzung zu beschließen.

Nach dem Beschluss der Satzung galt es, einen Ortsjugendvorstand neu zu wählen. Die Funktionsträger wurden von Marie Christin van Afferden, Swen Jansen und Georg Schramm als einem hierfür eigens benannten Wahlvorstand durchgeführt. Alle Gewählten nahmen die Wahl an: Jens Busch (Ortsjugendleiter), Alina Lenzen und Gregor Bieker (stv. Ortsjugendleiter), Stefan Dicks (Jugendkassenführer), Marlon Stelzer, Jean-Luca Lankers, Maurice Keens und Maximilian Groterhorst (Jugendsprecher und Stellvertreter). Mit den Wahlen von je vier Delegierten und Kassenprüfern wurde dieser Teil der Tagesordnung abgeschlossen, bevor die Höhe des künftigen jährlichen Mitgliedsbeitrages und die Anzahl der Jugendgruppen festgelegt wurde.

Neben weiteren zu erledigenden Maßnahmen ist es nun die vordringliche Aufgabe der neu gewählten Ortsjugendleitung, beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit und bei der „THW-Jugend NRW e.V.“ die Aufnahme in die Landesjugend als vollwertiges Mitglied zu beantragen.

Bereits für die folgenden Samstage sind die ersten Jugenddienste in der neuen Rechtsform als „selbstständiger nicht eingetragener Verein“ geplant.


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