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WICHTIG
Vorhersehbare Abwesenheiten sind im Vorhinein anzuzeigen, unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn (THWMitwRili § 8, Abs. 3).
Bitte per E-Mail an urlaub(at)thw-geldern.de senden, oder persönlich, bzw. telefonisch an deine/n Vorgesetzte/n melden.