Wie kann man das THW anfordern?
Für Privatpersonen und -unternehmen gilt:
In Unglücksfällen ist stets der Notruf 112 zu wählen.
Die zuständige Leitstelle disponiert dann über alle verfügbaren Hilfsorganisationen. Somit ist ein "direkter Zugriff" auf das THW im Unglücksfall gar nicht möglich und im Gefüge der örtlichen Gefahrenabwehr auf diesem Wege auch nicht vorgesehen. Stellt sich im Laufe des Einsatzes der jeweiligen Hilfsorganisation - z.B. der Feuerwehr - heraus, dass das THW benötigt wird, so entscheidet die Einsatzleitung über die Alarmierung der THW-Einheiten. Du als "privater Anforderer" bekommst davon in der Regel nichts mit - es geschieht ab deinem Notruf alles automatisch.
Außerhalb von Unglücksfällen, also bei planbaren Leistungen, die das THW mit Hilfe seines vielfältigen "Technikbaukastens" erbringen kann, ist selbstverständlich die direkte Korrespondenz mit dem nächstgelegenen Ortsverband möglich. Dein Ansprechpartner ist der Ortsbeauftragte. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Leistungen des THW grundsätzlich nur bei Vorhandensein einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), möglich ist. Es dürfen nämlich gewerblichen Unternehmen, die für eine solche Leistung zur Verfügung stehen könnten, keine Nachteile aus der Tätigkeit des THW entstehen.