Im Zusammenhang mit den allgemeinen Einschränkungen durch die Covid19-Pandemielage hat die Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) besondere Handlungsanweisungen erlassen, die die Durchführung von Einsätzen, Diensten und Versammlungen regeln. Aufgrund dieser Bestimmungen kann die ursprünglich für den 12. Dezember 2020 geplante gemeinsame Versammlung der Helferinnen und Helfer des THW-Ortsverbandes Geldern und der Mitglieder der „Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Geldern e.V.“ (THW-Helferverein) nicht stattfinden. In Abstimmung mit der Führung des THW-Ortsverbandes Geldern und den Mitgliedern des Vorstands des „THW-Helfervereins“ wurde festgelegt, die gemeinsame Versammlung im Jahr 2021 durchzuführen, sobald es die Lage zulässt und der Schutz aller Beteiligten gewährleistet ist. Ein neuer Termin wird rechtzeitig mitgeteilt.
Nach Art. 2, § 5 (1) des „Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, vom 27.03.2020, bleibt ein Vorstandsmitglied eines Vereines auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung, oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers, im Amt.